Corporate Procurement

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Corporate Procurement

Bei BIOTRONIK sind wir in der Beschaffung für den gesamten Prozess des Bezugs und der Bestellung von Materialien und Dienstleistungen bei externen Lieferanten für BIOTRONIK und alle verbundenen Unternehmen verantwortlich.

Unsere Unternehmenswerte und -strategie verlangen, dass die Identifizierung und Auswahl der besten und innovativsten Lieferanten für uns stets oberste Priorität hat.  
Genauso wichtig wie Leistung ist für uns der Bereich Compliance, für den wir uns ebenso verantwortlich fühlen:
Menschenrechte, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit sowie Korruptionsbekämpfung sind für uns Schlüsselkriterien bei der Qualifizierung und Zulassung neuer Quellen auf den globalen Beschaffungsmärkten.

Unsere Auswahlprozesse dienen dazu, die richtigen langfristigen Partner zu finden, um unsere Agenda für Innovation und Exzellenz in der Medizinproduktebranche voranzutreiben.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie auf wettbewerbsfähige, faire und transparente Weise zu unseren Produkten und unserem Unternehmen beitragen können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über dieses Portal.  
 
Außerdem finden Sie hier unsere wichtigsten Grundsätze und Anforderungen für Lieferantenbeziehungen.
 

Code of Conduct

Lieferantenkodex

Vorwort

“Integrity is doing the right thing, even when no one is watching.” 
(C. S. Lewis) 

Bei BIOTRONIK steht das Wohl der Patienten an erster Stelle. Leben zu erhalten und die Lebensqualität von Patienten zu verbessern, ist seit mehr als 50 Jahren unser Antrieb. Wir alle arbeiten Tag für Tag daran, unseren Leitgedanken „excellence for life“ umzusetzen und zu erfüllen. „Excellence for life“ bedeutet für uns: 

  • Stets unser Bestes zu geben für höchste QUALITÄT. Für unsere Patienten und Kunden.  Produkte von allerhöchster Zuverlässigkeit herzustellen, um die SICHERHEIT von Patienten jederzeit zu gewährleisten. 
  • Kontinuierlich daran zu arbeiten, innovative und einzigartige LÖSUNGEN zu entwickeln.
  • Unseren Kunden einen bewährten, ausgezeichneten SERVICE zu bieten.

Gemeinsam definieren diese Werte unsere Kultur und leiten uns in unseren täglichen Interaktionen mit Kunden, Patienten, Geschäftspartnern und Mitarbeiter. 
Unsere ethische Geschäftskultur ist ein integraler Bestandteil unserer gesamten Unternehmensidentität und wird durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, z.B. durch Richtlinien, und durch unseren Code of Business Conduct. Wir sind davon überzeugt, dass unser anhaltender Erfolg und unser guter Ruf das Ergebnis unserer kontinuierlichen und konsequenten Einhaltung der höchsten Verhaltensstandards sind. Es ist daher nicht nur unsere Pflicht, Produkte und Dienstleistungen von höchster Qualität zu liefern, sondern auch zu gewährleisten, dass Ehrlichkeit, Integrität und die Achtung der Menschenrechte sowie die Interessen unserer Mitarbeiter in unserem Tagesgeschäft für uns von größter Bedeutung sind. Unser Anspruch ist die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wir verpflichten uns, unsere Geschäfte auf ethische und ehrliche Weise zu führen. Diesen Anspruch haben wir auch an unsere Geschäftspartner. 

In diesem Dokument sind die Grundprinzipien und Standards der BIOTRONIK für die Lieferanten von produktionsbezogenen und nicht-produktionsbezogenen Gütern und Dienstleistungen zusammengefasst. Diese sind angelehnt an weltweit anerkannte Leitlinien und Grundsätze zur ökologischen und sozialen Verantwortung sowie den zehn Prinzipien des United Nations Global Compact, den international anerkannten Menschenrechten sowie Arbeits- und Sozialstandards.
 

Allgemeine Grundsätze und Geschäftsethik

Einhaltung von Gesetzesvorschriften
Unser Lieferant wird seiner gesellschaftlichen Verantwortung in allen unternehmerischen Aktivitäten gerecht. Der Lieferant beachtet bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstige maßgebliche Bestimmungen der Länder, in denen er tätig ist.

Bekämpfung von Korruption
Unser Lieferant praktiziert und toleriert keine Form von Korruption oder anderer schwerer Verfehlungen. Verboten sind insbesondere die aktive Vorteilsgewährung und Bestechung sowie die passive Vorteilsannahme und Bestechlichkeit. Zu den unrechtmäßigen Vorteilen zählen zum Beispiel Geld-, Sachgeschenke oder Dienstleistungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorteile direkt, über Mittelsmänner, an Privatpersonen oder Amtsträger erfolgen.

Interessenkonflikt
Unser Lieferant trifft Entscheidungen bezogen auf seine Geschäftstätigkeit mit anderen Geschäftspartnern ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen, sind auszuschließen.

Fairer Wettbewerb
Unser Lieferant achtet die Grundsätze des freien und fairen Wettbewerbs. Dazu gehört die Einhaltung aller jeweils anwendbaren kartellrechtlichen Vorschriften, Wettbewerbsregeln, sonstigen Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen seines Landes sowie aller entsprechenden internationalen Regelungen. Darüber hinaus beteiligt sich unser Lieferant weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern oder dem kartellrechtswidrigen Austausch wettbewerblich sensibler Informationen (z.B. Preis-, Konditionen-, Quoten-, Kunden- oder Gebietsabsprachen), noch nutzt er eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

Geldwäsche
Unser Lieferant unterbindet Geldwäsche in seinem Unternehmen durch geeignete organisatorische Maßnahmen.
Datenschutz und Geheimhaltung
Unser Lieferant achtet auf die Einhaltung aller jeweils anwendbaren Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden) sowie etwaiger weiterer Verpflichtungen aus Vereinbarungen mit BIOTRONIK zur Geheimhaltung.

Geistiges Eigentum 
Unser Lieferant und seine Mitarbeiter schützen das geistige Eigentum von BIOTRONIK und respektieren das geistige Eigentum Dritter. Zum geistigen Eigentum gehören zum Beispiel Entwicklungsergebnisse, Zeichnungen, Patente, Marken und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Design, Geschäftsgeheimnisse, Muster, Modelle sowie sonstiges Knowhow. Darüber hinaus dürfen an BIOTRONIK keine Produkte geliefert werden, die das geistige Eigentum Dritter verletzen. 

Internationale Handelsgesetze
Der Lieferant muss die für unsere Geschäftsbeziehungen geltenden zollrechtlichen Ein- und Ausfuhrgesetze und Vorschriften dazu einhalten. Es muss sichergestellt werden, dass Geschäftsräume, Lade- und Versandbereiche zum Herstellen, Lagern, Vorbereiten, Verladen von Produkten innerhalb einer Lieferkette vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Ebenso müssen alle geltenden internationalen Sanktionen und Exportbeschränkungen eingehalten werden.

Konfliktrohstoffe
Unsere Lieferanten verpflichten sich zur Offenlegung der Verwendung von Konfliktrohstoffen und werden auf Anforderung von BIOTRONIK prüfen, ob in ihren Produkten Konfliktrohstoffe wie Zinn, Wolfram, Gold, Tantal oder weitere Rohstoffe enthalten sind, die gemäß der Vorschrift der US-Börsenaufsicht und der EU unter den Begriff „Konfliktrohstoff“ fallen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie den Anforderungen des Dodd-Frank-Acts (Sektion 1502) und der äquivalenten EU-Verordnung 2017/821 nachkommen und angemessen Maßnahmen treffen, um auf solche Rohstoffe aus Konfliktländern zukünftig zu verzichten.


Achtung der Menschenrechte

Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit 
Unser Lieferant respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und duldet keine Zwangs-, Kinder- oder Strafarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel, weder bei sich noch bei seinen Geschäftspartnern. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung nach Maßgabe der jeweils geltenden nationalen Regelungen hält unser Lieferant ein. Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, sind die international anerkannten Standards der Vereinten Nationen einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Zwangs- oder Kinderarbeit strengere Regelungen vor, so beachtet der Lieferant diese vorrangig.

Misshandlung und Sklaverei 
Unser Lieferant duldet keine unmenschliche Behandlung, körperliche Züchtigungen sowie Beleidigungen oder Bedrohung sowie Beraubung der Kommunikations- und Bewegungsfreiheit von Mitarbeitern in seiner Organisation. Dazu gehört auch jegliche Form von psychischem Druck sowie physische, sexuelle oder verbale Misshandlung, Einschüchterung oder Belästigung.

Chancengleichheit 
Unser Lieferant beachtet die Grundsätze der Chancengleichheit bei der Auswahl und Förderung seiner Mitarbeiter. Jegliche Benachteiligung aufgrund von Alter, körperlicher oder geistiger Einschränkung, ethnischer Herkunft, äußerem Erscheinungsbild, Hautfarbe, Geschlecht, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, Staatsangehörigkeit, Religion, Zivilstand oder sonstiger Eigenschaften der Mitarbeiter ist zu unterlassen.

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer 
Unser Lieferant achtet auf die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesundheits- und arbeitsrelevanten Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen und sorgt für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus unterstützt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitsschutzmaßnahmen und -systeme und führt eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durch.

Arbeitszeiten
Unser Lieferant achtet auf die Einhaltung der nationalen Gesetze und Bestimmungen bzw. branchenüblicher Standards hinsichtlich Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Urlaub. Die Sicherstellung der Arbeits- und Pausenzeiten gilt auch für solche Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Arbeitsplatz an einem seiner Standorte haben, wie beispielsweise Berufskraftfahrer oder Monteure.

Einkommen und Sozialleistungen 
Unser Lieferant zahlt Löhne und Sozialleistungen, die nicht unter den gesetzlichen oder branchenüblichen Mindeststandards liegen.

Recht auf Vereinigung und freie Meinungsäußerung 
Unser Lieferant achtet das Recht auf Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften sind weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.


Umwelt und Tierschutz

Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
Unser Lieferant beachtet jederzeit alle relevanten und anwendbaren gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen im Bereich Umweltschutz und Tierschutz. Er ist aufgefordert, die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. 

Ressourcenmanagement und Nachhaltigkeit
Unser Lieferant ist bestrebt, seinen Verbrauch an Energie, Wasser und nicht erneuerbaren Ressourcen kontinuierlich zu optimieren bzw. zu verringern.

Tierschutz
Für den Fall, dass der Lieferant aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder im Rahmen seines Auftrags Tierversuche durchführt, muss sichergestellt werden, dass die Tiere auf ethische und humane Weise behandelt werden. Wann immer wissenschaftlich valide und von Aufsichtsbehörden akzeptiert, müssen Alternativen zu Tierversuchen eingesetzt werden.

Material Compliance
Unser Lieferant achtet auf die Einhaltung aller relevanten, anwendbaren gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen für Stoffverbote und Stoffbeschränkungen sowie die kontinuierliche Sicherstellung einhergehender Pflichten. Dazu gehört auch die regelmäßige proaktive Übermittlung von Information an BIOTRONIK bzgl. Material Compliance. Unsere Lieferanten müssen Sicherheitsinformation für sämtliche gefährlichen Güter, einschließlich chemischer und pharmazeutischer Substanzen, bereitstellen und alle relevanten Gesetze und Anforderungen inklusive der europäischen Richtlinien RoHS und REACH einhalten.  


Selbstverpflichtung und Kontrolle

Prozesse und Einhaltung 
Unser Lieferant sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter über die Inhalte dieses Lieferantenkodex und die sich daraus ergebenden Pflichten informiert sind und diese einhalten. BIOTRONIK respektiert, dass die Einhaltung und Umsetzung der in diesem Lieferantenkodex festgelegten Grundprinzipien und Standards ein kontinuierlicher Prozess ist. Daher ist unser Lieferant aufgefordert seine Standards und Abläufe fortlaufend zu überprüfen und zu verbessern. 

Überwachung und Nachweispflicht
Unser Lieferant wird die Einhaltung der genannten Grundprinzipien und Standards über geeignete Geschäftsunterlagen dokumentieren. Er stellt BIOTRONIK diese im angemessenen Rahmen und nach vorheriger Abstimmung auf Anfrage zur Verfügung.

Lieferkette
Unser Lieferant ist aufgefordert, die in diesem Dokument aufgeführten Grundprinzipien und Standards über ähnliche Vereinbarungen an seine direkten Lieferanten zu kommunizieren bzw. mit ihnen vergleichbare Vereinbarungen abzuschließen. Dadurch soll die Einhaltung dieser Grundprinzipien und Standards entlang der Lieferkette erreicht werden bzw. die dazugehörigen Prozesse auch bei den Subunternehmern unserer Lieferanten kontinuierlich verbessert werden.

BIOTRONIK Whistleblower System
Erkennt unser Lieferant drohende Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen die Inhalte dieses Lieferantenkodex durch eigene Mitarbeiter oder Dritte, erwarten wir, dass unser Lieferant unter Verwendung unseres anonymen Whistleblower Systems mit der Compliance Abteilung von BIOTRONIK in Kontakt tritt: https://biotronik-ethics-and-whistleblower-reporting-channel.iwhistle.de/

Folgen bei Verstößen 
Ein Verstoß gegen die hier aufgeführten Grundprinzipien und Standards wird als wesentliche Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung bzw. des Vertrags angesehen. BIOTRONIK behält sich in solchen Fällen angemessene Sanktionen vor. 

Für Feedback und Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
supplier-feedback@biotronik.com

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