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Reimbursement

Auf dieser Seite finden Sie produktspezifische Informationen zu stationären und ambulanten Abrechnungs- und Erstattungsregularien von BIOTRONIK Deutschland– darunter zu folgenden Themen:

  • Ambulante und stationäre Vergütungsformen
  • DRG und Kodierung
  • Umsetzung von IV -Verträgen
  • Beratung zu allgemeinen Vergütungsfragen über unsere E-Mail Adresse reimbursement.de@biotronik.com
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Reimbursement

Ereignisrekorder

BIOMONITOR III Ereignis-Rekorder werden zur Diagnose bzw. Detektion von Herzrhythmusstörungen eingesetzt.

Die Hauptindikationen in Deutschland sind der Verdacht auf Synkopen unklarer Herkunft und der kryptogene Schlaganfall.
Aber auch das Monitoring von Patienten mit erhöhtem Risiko für das Auftreten von Vorhofflimmern oder ventrikulären Arrhythmien sind etablierte Indikationen.

Die Implantation von BioMonitor 2 Ereignis-Rekordern ist derzeit nur im stationären DRG-System in der Regelvergütung vorgesehen. Es gibt keine regelhafte Erstattungsmöglichkeit einer ambulanten Implantation.

Die Explantation wird wiederum nur im ambulanten Bereich, über GOÄ laut EBM, erstattet.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum leitliniengerechten Einsatz, zur Kodierung und Vergütung von BioMonitor 2 Ereignis-Rekordern.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an reimbursement.de@biotronik.com

Herzschrittmacher

BIOTRONIK Herzschrittmacher-Systeme werden zur Therapie von Bradykardien eingesetzt.
BIOTRONIK bietet Herzschrittmacher-Systeme für die 1-Kammer- oder 2-Kammer- Stimulation an sowie Herzschrittmacher-Systeme mit 3-Kammer Stimulation für Patienten mit Herzinsuffizienz.
Implantationen von 1-Kammer- und 2-Kammer-Herzschrittmacher-Systemen können sowohl im stationären (DRG) als auch im ambulanten Leistungsgeschehen (EBMAOP) durchgeführt, kodiert und vergütet werden. Die Implantation von 3-Kammer-Herzschrittmacher-Systemen wird derzeit nur im stationären Leistungsgeschehen regelhaft vergütet.
Um eine leitliniengerechte Therapie zu gewährleisten, müssen Patienten mit Herzschrittmacher regelmäßig kontrolliert werden. Neben den Präsenznachsorgen, die  im ambulanten Leistungsgeschehen (EBM) vergütet werden, ergibt sich mit dem BIOTRONIK Home Monitoring® auch die Möglichkeit zur Fernnachsorge. Bislang wird die telemedizinische Fernnachsorge – trotz mehrfach bestätigtem klinischen Nutzen – nicht regelhaft vergütet. Kliniken, die neben der stationären Versorgung auch ambulant implantieren, müssen gemäß § 1 des AOP-Vertrags ambulante Leistungen an die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss melden.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum leitliniengerechten Einsatz, zur Kodierung und Vergütung von Herzschrittmacher-Implantationen und -Nachsorgen im stationären sowie ambulanten (in Bearbeitung) Leistungsgeschehen.

Defibrillatoren (ICD)

BIOTRONIK Defibrillator-Systeme (Implantable Cardioverter Defibrillator, kurz: ICD) werden zur Therapie von Tachykardien eingesetzt.

Neben 1-Kammer- und 2-Kammer-Systemen bietet BIOTRONIK auch 3-Kammer Systeme für die Therapie der Herzinsuffizienz an.

Einzigartig ist das DX-System vom BIOTRONIK, welches die Detektion von Vorhofflimmern ohne die Implantation einer separaten atrialen Elektrode ermöglicht.

Die Implantation von ICDs wird derzeit nur im stationären Leistungsgeschehen (DRG) regelhaft vergütet.

Um die leitliniengerechte Therapie für die Patienten zu gewährleisten, müssen Defibrillator-Systeme regelmäßig nachgesorgt werden.

BIOTRONIK Home Monitoring® ermöglicht eine sichere und effektive telemedizinische Fernnachsorge von ICD-Patienten. Telemedizinische Fernnachsorgen (Funktionsanalysen) sowie Präsenznachsorgen werden über das ambulante Leistungsgeschehen (EBM) vergütet.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum leitliniengerechten Einsatz, zur Kodierung und Vergütung von ICD-Implantationen und -Nachsorgen im stationären sowie ambulanten Leistungsgeschehen.

Home Monitoring

Die Fernüberwachung von Implantaten mit Hilfe von Home Monitoring ist im deutschen Gesundheitswesen auf zwei Wegen abrechenbar:

  1. Die Telemedizinische Funktionskontrolle: Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung der regelmäßigen Funktionskontrollen in der ärztlichen Praxis. Neben technischen Parametern wird auch das Auftreten von Ereignissen überwacht. Abweichungen von Normwerten und rhythmologische Ereignisse werden auch zwischen den Kontrollen durch Alarme dem behandelnden Arzt tagesaktuell mitgeteilt.

    GOP: 13574, 13576 (bzw. 04414, 04416 in der Kinderkardiologie), 01438
    QSV zur Telemedizinischen Funktionskontrolle:
    https://www.kbv.de/media/sp/Rhythmusimplantat-Kontrolle.pdf

  2. Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Hierbei handelt es sich um einen erweiterten Therapieansatz für ausgewählte Patienten mit Herzinsuffizienz. Der primär behandelnde Arzt (PBA) stellt in Zusammenarbeit mit einem Telemedizinischen Zentrum (TMZ) eine kontinuierliche Überwachung des Krankheitsverlaufes des Patienten sicher. Auf gesendeten Alarmen basierende, kurzfristige Reaktionen und Therapieeingriffe erlauben eine Verbesserung der Prognose. Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ist seit 01.01.2022 Teil der Regelversorgung.

    GOP PBA: 13578, 13579
    GOP TMZ: 13583, 13584, 13585
    QSV zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz:
    https://www.kbv.de/media/sp/QS-V_TmHi.pdf

Elektrophysiologie

ie Kodierung und Vergütung im stationären Bereich der Elektrophysiologie ist in drei Therapie-Bereiche einzuteilen:

  • Elektrophysiologische Untersuchung
  • Kardiales Mapping
  • Ablative Maßnahmen

Im Folgenden werden hier insbesondere Informationen zu ablativen Maßnahmen dargestellt.

Vaskuläre Intervention

Der Bereich vaskuläre Intervention (VI) umfasst koronare und periphere interventionelle Anwendungen.

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Kodierung und Vergütung sämtlicher vaskulärer BIOTRONIK-Produkte im stationären Leistungsgeschehen.

Seit 2018 gibt es für Magmaris, den bioresorbierbaren Magnesium Scaffold, nun einen neuen OPS-Zusatzkode, der es ermöglicht, bioresorbierbare Scaffolds hinsichtlich der Beschaffenheit bzw. des Materials zu differenzieren.

Nach wie vor wichtig beim Magmaris ist, dass im Rahmen der Budgetvereinbarungen die Verhandlung eines Klinik-individuellen, unbepreisten Zusatzengeltes erforderlich ist, um eine adäquate Vergütung für den Einsatz des Produktes zu erhalten.

Neu in 2018 ist ebenfalls, dass die Prozeduren für das Einsetzen von nicht- medikamentenfreisetzenden Stents ab 3 Stents mit denen für das Einsetzen medikamentenfreisetzender Stents ab 3 Stents gleichgesetzt werden.

Für koronare und periphere medikamentenfreisetzenden Ballons (Drug Coated Ballons, kurz: DCB) sowie für koronare medikamentenfreisetzende Stents (Drug Eluting Stents, kurz: DES) gibt es weiterhin bewertete, festbepreiste Zusatzentgelte.