Die Material Compliance beschäftigt sich mit der Einhaltung von umwelt- und völkerrechtlich relevanten Gesetzen und Verordnungen, die die Verwendung verschiedener Substanzen in Produkten einschränken oder sogar verbieten.
Die Überwachung von besonders gefährlichen Substanzen (SVHC-Kandidaten) wird durch die REACH-Verordnung geregelt. Die Entwicklung der Kandidatenliste nach Artikel 59 beobachten wir sehr genau.
Über SVHC-Kandidaten in einem Erzeugnis muss ein*e nachgeschaltete*r Anwender*in informiert werden (Artikel 33 (1)), wenn sie zu mindestens 0,1 % enthalten sind.
Die nachfolgenden Informationsblätter bilden unseren aktuellen Kenntnisstand ab. Ist zu einem Produkt kein Informationsblatt hinterlegt, so sind in diesem nach unserem Wissen keine SVHC-Kandidaten enthalten.
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